Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
AGB Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen mit einem Unternehmer oder einem Verbraucher
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für den zwischen dem
Verkäufer und dem Käufer (Verbraucher und Unternehmer) abgeschlossenen
Vertrag über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen mit einem Unternehmer über die Lieferung von Waren,
auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen,
sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich
widersprechen. Die nachstehenden Verkaufsbedingungenen gelten auch dann,
wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen
des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführen. Alle
Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer im
Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden, sind in dem
Kaufvertrag, diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung des Verkäufers
schriftlich niedergelegt.
2. Angebot/Vertragsschluss
Die Angebote des Verkäufers sind frei bleibend und unverbindlich, es sei
denn, dass der Verkäufer diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich
bezeichnet hat. Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu
den unverbindlichen Angeboten des Verkäufers gehören, bleiben im Eigentum
des Verkäufers und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von ihm
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. An allen Abbildungen,
Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere
Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Käufer darf diese
nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig
davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.
3. Preise/Zahlungsbedingungen
Die Preise des Verkäufers gelten ohne Transportkosten sofern keine abweichende
Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die Mehrwertsteuer (in der Rechnung
gesondert ausgewiesen) und Verpackungskosten sind in dem Preis enthalten.
Ist mit dem Käufer (Verbraucher) nichts anderes schriftlich vereinbart worden,
ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung
bei dem Käufer zur Zahlung fällig, bei einem Unternehmer ist er netto (ohne
Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung fällig. Eine Zahlung gilt erst dann
als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von
Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst
wird. Gerät der Käufer (Verbraucher oder Unternehmer) mit einer Zahlung in
Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Nachweis eines höheren Schadens
durch den Verkäufer bleibt vorbehalten. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch
wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt,
wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer anerkannt
wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der
Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
4. Liefer-/Leistungszeit
Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart
worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene
Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Falls der
Verkäufer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann
oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer ihm eine angemessene
Nachfrist - beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung
bei dem Verkäufer oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist zu gewähren.
Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen,
vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um
ein Fixgeschäft handelt oder der Käufer in Folge des von dem Verkäufer zu
vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines
Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen. Der Verkäufer haftet dem Käufer
bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug nicht
oder wenn er auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung beruht wobei die Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist. Der Verkäufer
ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem
Käufer zumutbar ist. Der Gefahrübergang erfolgt bei Absendung. Dies gilt auch
bei Übergabe an an Transportunternehmen.
5. Gewährleistung/Haftung
Soweit ein von dem Verkäufer zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt, ist
der Verkäufer unter Ausschluss der Rechte des Käufers vom Vertrag zurückzutreten
oder den Kaufpreis herabzusetzen, zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn,
dass der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der
Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer eine angemessene
Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Ist der Käufer Unternehmer, bestehen
Mängelansprüche nur bei Beachtung des § 377 HGB. Die Nacherfüllung kann nach
der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware
erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder
der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Die Nachbesserung
gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung
fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises
(Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels
kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.
Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen
zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. Soweit der Verkäufer
bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder
Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie.
Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit
beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer
allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der
Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. Eine weitergehende
Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische
Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.
Ist der Käufer Unternehmer, verjähren seine Schadensersatzansprüche wegen eines
Mangels in einem Jahr ab Ablieferung der Ware.
6. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen
aus dem Kaufvertrag vor. Ist der Käufer Unternehmer, bleibt die gelieferte Ware
(Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig
zustehen, unser Eigentum. Der Käufer hat den Verkäufer von allen Zugriffen Dritter,
insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen
seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat dem
Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese
Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe
Dritter entstehen. Verhält sich der Käufer vertragswidrig, insbesondere wenn
der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Verkäufers nicht
nachkommt, kann der Verkäufer nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom
Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Ware
verlangen. In der Zurücknahme der Ware durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom
Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung
der Ware durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer
ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist
auf Verbindlichkeiten des Verkäufers - abzüglich angemessener Verwertungskosten -
anzurechnen.
Ist der Käufer Unternehmer, ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im
Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht in
Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung,
unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen
(einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer
bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die
Abtretung hiermit an. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns
abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Käufer
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur Abtretung
dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs
im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung
des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange
unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Käufer
bestehen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen
verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer)
zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch
Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.
Im Falle der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht
gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu
den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des
Käufers in Folge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind der Käufer und
wir uns einig, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache
überträgt; die Übertragung nehmen wir hiermit an. Unser so entstandenes
Allein- oder Miteigentum an einer Sache verwahrt der Käufer für uns.
7. Schlussbestimmungen
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach
dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des
einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie
des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über
bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
Ist der Käufer Unternehmer, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen
und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich
zwischen uns und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns
und ihm geschlossenen Kaufverträgen unser Firmensitz.
Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftsitz
zu verklagen.